Allgemeine Geschäftsbedingungen der CCCP Werbeagentur GmbH
1. Allgemeines
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der CCCP Werbeagentur GmbH (nachfolgend „CCCP“ genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, CCCP hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Präsentationen
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von CCCP mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von CCCP. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von CCCP zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von CCCP.
2.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von CCCP im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei CCCP. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.9 auf den Auftraggeber über.
3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt-/Leistungs-beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Von CCCP übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), welche CCCP erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von CCCP. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist CCCP nicht verpflichtet.
3.4 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet CCCP zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch CCCP, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 CCCP ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 CCCP ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von CCCP vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (CCCP AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies CCCP schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluß zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt CCCP in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet CCCP nicht. CCCP verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
5. Lieferung, Lieferfristen
5.1 Die Lieferverpflichtungen von CCCP sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von CCCP zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichten-heften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von CCCP schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Von CCCP zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von CCCP bestätigt worden ist.
5.4 Gerät CCCP mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
5.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der CCCP liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. CCCP wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.6 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von CCCP, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.7 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.8 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann CCCP den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozial-abgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Rechnungen von CCCP sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 CCCP berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ((DÜG). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn CCCP eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
6.5 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber CCCP die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. CCCP kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, CCCP jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
6.6 Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von CCCP nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
6.7 Bei länger andauernden Projekten behält CCCP sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
6.8 CCCP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
6.9 Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1.eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von CCCP dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. CCCP kann für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet.
6.10 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von CCCP sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.11 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von CCCP wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d.§321 BGB ist CCCP berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
6.12 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt CCCP vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 CCCP behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CCCP zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
8. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
8.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann CCCP unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8.2 Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.
8.3 Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
8.4 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5 CCCP kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatlichen Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
8.6 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
9. Nutzungsrechte
9.1 CCCP wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt CCCP ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von CCCP.
9.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei CCCP.
9.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat CCCP von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10. Impressum
CCCP kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
11. Gewährleistung
11.1 Von CCCP gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
11.2 CCCP haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet CCCP im Namen der nachfolgenden Ziffern Gewähr.
11.3 Die Gewährleistungspflicht von CCCP ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens von CCCP ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
12 Geschäftsbedingungen für WebDesign und WebHosting
12.1 Geltungsbereich
12.1.1 Die Creative Communication Christoph Pracht-Graf GmbH mit Sitz in Köln stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen (nachfolgend im ganzen CCCP Werbeagentur genannt) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB sind im Internet unter www.cccp-online.com jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB der CCCP Werbeagentur an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die CCCP Werbeagentur im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
12.1.2 Die CCCP Werbeagentur ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden und wirken sich diese Änderungen unmittelbar aus, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.
12.1.3 Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über die CCCP Werbeagentur bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner der CCCP Werbeagentur. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen der CCCP Werbeagentur und dem Kunden.
12.1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die CCCP Werbeagentur sie schriftlich anerkennt.
12.1.5 CCCP Werbeagentur behält sich vor, Seiten-Erstellungen und Suchmaschineneinträge, die gegen bestehende Gesetze und Rechtsnormen verstoßen oder unserer Ansicht nach rassistischen, sexistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts sind sowie nach unsere Auffassung geeignet sind, die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Gefühle anderer zu verletzen, nicht zu erstellen oder bei den Suchmaschinen anzumelden.
12.2 Leistungsumfang und Entgelte
12.2.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Angabe aller ordnungsgemäßen und erforderlichen Daten.
12.2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Kundeninformation. Auf nachträglich entstehende Erweiterungen oder Preisänderungen des jeweiligen Paketes des Internet-Angebotes der CCCP Werbeagentur hat der Kunde keinen Anspruch und auch keinen Erstattungsanspruch auf das bezahlte Entgelt, insbesondere begründet dies kein Kündigungsrecht des Kunden. Eine Ausweitung der Serviceleistung kann jedoch von Seiten oder mit Einwilligung der CCCP Werbeagentur erfolgen.
12.2.3 Die Nutzung des WebHostings erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Auftrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine schriftliche oder elektronische Rechnung.
12.2.4 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
12.2.5 Einmalige Entgelte, Bereitstellungsentgelte, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen bzw. in Rechnung gestellt. Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der schriftlichen Änderungsbestätigung der CCCP Werbeagentur.
12.2.6 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt die CCCP Werbeagentur von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
12.2.7 CCCP Werbeagentur behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
12.2.8 Entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen kann die CCCP Werbeagentur jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
12.2.9 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann CCCP Werbeagentur das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
12.2.10 Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern, so ist die CCCP Werbeagentur berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Gleiches gilt für die Vergabestellen anderer Länder und Top-Level-Domains.
12.2.11 Gegen Forderungen der CCCP Werbeagentur kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
12.3 Vertragsbeginn und -ende
12.3.1 Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und des ersten der angeforderten Domainnamen zum WebHosting entsteht zwischen dem Kunden und der CCCP Werbeagentur das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
12.3.2 Der Kunde und die CCCP Werbeagentur können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Laufzeit kündigen. Wird der Vertrag mit der CCCP Werbeagentur nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
12.3.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.3.4 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die CCCP Werbeagentur berechtigt, den WebHosting sofort zu beenden und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) von der Konnektierung der Server zu lösen. Dies führt zu einer Löschung der Domain. Die CCCP Werbeagentur kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.
12.4 Nutzungsrecht an bereitgestellten Inhalten, Programmen und Daten
12.4.1 Die von der CCCP Werbeagentur im Rahmen des WebHostings zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel CGI-Module) sind soweit nicht ausdrücklich anders angegeben urheberrechtlich geschützt. Der Kunde kann solche von der CCCP Werbeagentur zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über die CCCP Werbeagentur geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren lassen. Die sonstige Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Zurverfügunghaltung und -stellung, ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch CCCP Werbeagentur gestattet.
12.5 Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains
12.5.1 Die CCCP Werbeagentur erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass die CCCP Werbeagentur hierauf Einfluss hat oder davon Kenntnis erlangt. Insoweit ist eine Haftung der CCCP Werbeagentur ausgeschlossen.
12.5.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als deutsche "de"- Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service der CCCP Werbeagentur unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der CCCP Werbeagentur ausgeschlossen.
12.5.3 Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird die CCCP Werbeagentur eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird die CCCP Werbeagentur weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
12.5.4 Die CCCP Werbeagentur betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC. Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind die CCCP Werbeagentur und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
12.5.5 Die CCCP Werbeagentur führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch. Der Kunde erhält die Rechte an dem eingetragenen Namen.
12.5.6 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es der CCCP Werbeagentur freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird die CCCP Werbeagentur hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen.
12.5.7 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
12.6 Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen
12.6.1 Soweit Daten vom Kunden an die CCCP Werbeagentur oder an seine Kooperationspartner - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
12.6.2 Bei kundenspezifischen Einstellungen des WebHostings können Verzögerungen auftreten. Diese sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
12.7 Empfang und Versand von E-Mails
12.7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die CCCP Werbeagentur und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
12.7.2 Sollte der CCCP Werbeagentur bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die CCCP Werbeagentur vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte die CCCP Werbeagentur aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber der CCCP Werbeagentur leistungspflichtig.
12.7.3 Die CCCP Werbeagentur ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen,
a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden,
b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden oder
c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
12.8 Verfügbarkeit, Wartung
12.8.1 In der Regel steht das WebHosting der CCCP Werbeagentur 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Die CCCP Werbeagentur garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99% per annum. Die CCCP Werbeagentur übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der CCCP Werbeagentur für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
12.9 Technische Einschränkungen
12.9.1 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
12.10 Gewährleistung
12.10.1 Im Fall von Warenlieferungen (z.B. Software) leistet die CCCP Werbeagentur Gewähr, indem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
12.10.2 Sofern sich aus diesen AGB's nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat die CCCP Werbeagentur Störungen des Zuganges zum WebHosting im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Hat die CCCP Werbeagentur die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, der CCCP Werbeagentur erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich jedoch nicht per E-Mail anzuzeigen.
12.10.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen dieser AGB begrenzt.
12.11 Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
12.11.1 Die CCCP Werbeagentur haftet nur für Schäden, die von der CCCP Werbeagentur, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.11.2 Die Benutzung des WebHostings erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 13.1.
12.11.3 CCCP Werbeagentur haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der CCCP Werbeagentur oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 13.1 besteht.
12.11.4 Die CCCP Werbeagentur haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programm-Module nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 13. Die CCCP Werbeagentur ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern der CCCP Werbeagentur liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 13 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
12.11.5 Ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf das für den Abrechnungszeitraum gezahlte Entgelt begrenzt.
12.11.6 Für die Umsetzung und den Betrieb von Internetseiten bietet die CCCP Werbeagentur (sofern der Kunde dies wünscht) Software von Drittanbietern (z.B. Content Management Systeme wie typo3). Der Kunde Akzeptiert in diesem Fall die Lizenzbedingungen des Softwareanbieters. Für eventuelle Fehler, Sicherheitslücken oder Schäden, die durch die Verwendung solcher Software entstehen haftet die CCCP Werbeagentur nicht.
12.12 Wiederverkauf
12.12.1 Ein Wiederverkauf der von der CCCP Werbeagentur erbrachten Leistungen ist ohne vorherige Zustimmung der CCCP Werbeagentur nicht gestattet. Dies gilt auch für Teile der erbrachten Leistung z.B. E-Mail-Adressen.
12.13 Datenschutz
12.13.1 CCCP Werbeagentur weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der CCCP Werbeagentur im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
12.13.2 Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an CCCP Werbeagentur zu Abrechnungszwecken übermittelt. CCCP Werbeagentur ist berechtigt, solche zur Abrechnung relevanten Daten dauerhaft zu speichern.
12.13.3 Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des Kunden sogenannte Log-Files gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von CCCP Werbeagentur nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch CCCP Werbeagentur ist ausgeschlossen.
12.13.4 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
12.14 Eigentumsvorbehalt
12.14.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum der CCCP Werbeagentur.
12.15 Regelungen zu Inhalten; Verantwortlichkeit des Kunden
12.15.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung, von Dritten oder von CCCP Werbeagentur im Auftrag erstellten und publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Der Kunde stellt CCCP Werbeagentur von jeglicher Haftung für den Inhalt der Daten gegenüber Dritten frei. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch CCCP Werbeagentur findet nicht statt.
12.15.2 Der Kunde verpflichtet sich, die für das Internet und den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des geänderten BGBs sowie des Urhebergesetzes. Des weiteren hat der Kunde zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere ist das Hinterlegen von erotischen oder pornographischen Inhalten ist nicht gestattet. Die CCCP Werbeagentur ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die CCCP Werbeagentur berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
12.15.3 Die CCCP Werbeagentur überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
12.15.4 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält die CCCP Werbeagentur sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
12.15.5 Sollte CCCP Werbeagentur aus den genannten beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber CCCP Werbeagentur leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, welche die CCCP Werbeagentur zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält die CCCP Werbeagentur bezüglich Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
12.16 Leistungsbeschreibung Erstellung
12.16.1 Das CCCP Werbeagentur-WebDesign umfasst die Entwicklung, Programmierung und Einrichtung von Internetseiten für einen Auftritt des Kunden im World-Wide-Web. Die CCCP Werbeagentur erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens orientiert und das dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wird. Die Erstellung des Grundkonzepts beinhaltet ein Basis-Layout und ein Navigationssystem. Nach der Zustimmung des Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Seite bzw. der Internetauftritt erstellt.
12.16.2 Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von der CCCP Werbeagentur gestellt werden. Der Kunde hat der CCCP Werbeagentur die Daten auf CD-ROM, DVD oder per E-Mail in dem von CCCP Werbeagentur gefordertem Format zur Verfügung zu stellen.
12.16.3 Fotos können auch als Abzüge geliefert werden. Diese werden CCCP Werbeagentur digitalisiert. Der Kunde akzeptiert, dass durch diesen Vorgang Qualitätsverluste auftreten.
12.16.4 Der Umfang des Internetauftrittes ist je Angebot auf eine bestimmte Seitenanzahl begrenzt. Die Länge und der Umfang einer Internet-Seite entspricht dabei dem Umfang einer DIN A4 Seite (ca. 500 Wörter) mit durchschnittlich zwei Bildern. Als eine Seite zählen des weiteren die in der Kundeninformation angegebenen Sonderfunktionen.
12.16.5 Die Web-Seiten werden, sofern nichts anderes vereinbart wird, optimiert für die Betrachtung mit dem Internet Explorer ab Version 7, Mozilla Firefox ab Version 3, Apple Safari ab Version 4 auf Rechnern mit aktuellen Betriebssystemen (Microsoft Windows ab XP und Mac OS X). Die Bildschirmauflösung wird optimiert für 1280 x 800 Bildpunkte. Aufgrund der Vielfalt der Endgeräte mit denen Webseiten betrachtet werden können, kann die CCCP Werbeagentur jedoch keine Garantie dafür geben, dass die erstellten Web-Seiten auf jedem Endgerät fehlerfrei dargestellt werden.
12.16.6 In dem berechneten Entgelt sind Erstellungen von Java, Java-Script, Flash, Shock-Wave, Animationen oder grafisch aufwendigen Navigationssystemen nicht enthalten. Derartige Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Des weiteren sind in dem Entgelt Neuerstellungen (Texterstellung, Logos usw.) nicht enthalten und werden ebenfalls extra berechnet.
12.16.7 Die CCCP Werbeagentur behält sich vor, den Aufwand der durch Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten Weise beigebracht werden und bearbeitet werden müssen gesondert zu berechnen.
12.16.8 Kommt es nicht zur Umsetzung bzw. zum Entwurf des Konzeptes, weil der Kunde die notwendigen Vorlagen nicht rechtzeitig, nicht in der geforderten Form oder unvollständig beibringt, ist er trotzdem dazu verpflichtet, dass für den Abrechnungszeitraum bereits angefallene Entgelt zu zahlen.
12.16.9 Kommen der Kunde und die CCCP Werbeagentur vor dem Entwurf des Konzeptes nicht über ein und ist für den Kunden die Eintragung bei der DENIC vorgenommen worden, ist der Kunde verpflichtet, der CCCP Werbeagentur die Zurverfügungstellung des WebHostings gemäß Angebot zu zahlen.
12.16.10 Hat die CCCP Werbeagentur bereits mit der Erbringung der Leistung des WebDesigns angefangen oder diese voll erbracht und widerspricht der Kunde in diesem Zeitpunkt dem Entwurf, ist er zur Zahlung der angefallenen Kosten verpflichtet.
12.17 Abnahme
12.17.1 Durch die Genehmigung des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme.
12.17.2 CCCP Werbeagentur ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile der Web-Seite zur Teilabnahme vorzulegen.
12.18 Urheberrecht, Nutzung des Werkes
12.18.1 Kündigt der Kunde vor Ablauf der Mindestlaufzeit die Internet-Präsenz, so ist die CCCP Werbeagentur berechtigt, entsprechende Vergütung auf Grundlage der aktuellen Preisinformationen zu verlangen. Diese Vergütung für das Nutzungsrecht wird nur erhoben, wenn der Kunde die Designs, das Gesamtkonzept oder Teile daraus weiter nutzt.
12.18.2 Der Kunde erwirbt nur das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungsrecht für die speziell für ihn erstellten Inhalte und Layouts. Er erwirbt nicht das Copyright an Programmen, Bildern, Texten, Videos usw., die
a) nicht speziell für den Kunden entwickelt oder angefertigt oder
b) ihm nur für Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen worden sind.
12.18.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich sie CCCP Werbeagentur die Eigentums- und Urheberrechte vor.
12.18.4 Die CCCP Werbeagentur ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Seiten ihren Namen und/oder ihr Logo zu erwähnen. Des weiteren kann die CCCP Werbeagentur einen Link zu ihren eigenen Seiten auf die des Kunden setzen.
12.18.5 Der Kunde darf das von der CCCP Werbeagentur gefertigte Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen.
12.18.6 Dem Kunden ist es ohne Genehmigung der CCCP Werbeagentur nicht gestattet am Aufbau, der Gestaltung o.ä. der Internetseiten Veränderungen vorzunehmen oder diese bzw. Teile daraus zu veräußern.
12.18.7 Dem Kunden ist es ohne Genehmigung der CCCP Werbeagentur nicht gestattet, die von CCCP Werbeagentur entwickelten und erstellten Inhalte und Layouts auf anderen Seiten zu verwenden. Das Gleiche gilt für eine Verwendung für Print-Medien. Diese Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung seitens CCCP Werbeagentur.
12.19 Suchmaschinen
12.19.1 CCCP Werbeagentur bietet bei bestimmten Paketen die Anmeldung der Internet-Seiten in entsprechende Suchmaschine und Web-Kataloge.
12.19.2 Eine Garantie von Seiten der CCCP Werbeagentur hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann nicht übernommen werden. Über eine Aufnahme, die Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.
12.19.3 Leistungsverzögerungen, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, welche CCCP Werbeagentur die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (Betriebsstörungen und Streik etc.) gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei dritten eintreten, sind möglich. In diesem Fall kann der Kunde keinen Verzugsschaden, bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sondern vereinbart eine ausreichende Nachfrist. Bei Leistungsverzug, den CCCP Werbeagentur zu vertreten hat, hat der Kunde unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht auf Minderung um den Betrag, der zum Zeitpunkt der Bestellung von CCCP Werbeagentur für den Einzelauftrag des Eintragungsservice in den Suchmaschinen erhoben würde.
12.19.4 Da Suchmaschinen nicht automatisch alle Websites aufnehmen, ist eine erfolgreiche Anmeldung der Website bei jeder kontaktierten Suchmaschine nicht garantiert. Es gelten hier die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen der einzelnen Suchmaschinen. Auch die dauerhafte Aufnahme bei der jeweiligen Suchmaschine kann nicht garantiert werden.
12.19.5 Dem Kunden ist bewusst, dass er mit jeder Anmeldung in einer Suchmaschine ein individuelles Vertragsverhältnis mit dem jeweilige Betreibern der Suchmaschine eingeht. Der Kunde autorisiert CCCP Werbeagentur für den Kunden dieses Vertragsverhältnis zu schließen.
12.20 Gewährleistung
12.20.1 Die CCCP Werbeagentur übernimmt Gewähr dafür, dass der Auftritt im wesentlichen den Vorgaben des Konzeptes entspricht.
12.20.2 Eine Haftung für Abweichungen, die auf Grund technischer Gegebenheiten und uneinheitlicher Standards entstehen, wird jedoch nicht übernommen, da die Darstellung auf verschiedenen Ausgabemedien variieren. Zu solchen Abweichungen kann es insbesondere durch die Bildschirmauflösung, Monitorgröße, Farbeinstellungen des jeweiligen Systems, verschiedene HTML-Versionen, Browsereinstellungen, WebTV, WAP o.ä. kommen. Insoweit sind die dem Konzept zugrundeliegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Grafiken usw. nur annähernd maßgeblich.
12.20.3 Weicht der Auftritt wesentlich vom Konzept ab und beruht diese Abweichung des weiteren nicht auf technischen Gegebenheiten, hat die CCCP Werbeagentur ein Nachbesserungsrecht. Erst bei einem Scheitern des Nachbesserungsversuches hat der Kunde das Recht zu mindern oder zu wandeln.
12.20.4 Die CCCP Werbeagentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.
12.21 Sonstiges
12.21.1 Alle Angebote und Preise der CCCP Werbeagentur sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Des weiteren stehen alle Texte, Informationen, Preise usw. aus der Kundeninformation unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
12.21.2 Die CCCP Werbeagentur ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die CCCP Werbeagentur ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
12.21.3 Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt CCCP Werbeagentur auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. CCCP Werbeagentur behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren der CCCP Werbeagentur Schäden entstanden sind.
12.21.4 Die in den AGB's erwähnten Mitteilungen der CCCP Werbeagentur an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt die CCCP Werbeagentur grundsätzlich an seine E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
12.21.5 Der CCCP Werbeagentur steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
12.21.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen der CCCP Werbeagentur oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
12.21.7 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.21.8 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Köln.
12.21.9 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Köln. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.21.10 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Beruht der Fehler (Ziff.11.2) auf einem von CCCP zu vertretenden Umstand, so haftet CCCP für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht von CCCP ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
13.2 Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen CCCP, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), haftet CCCP auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit.
13.3 Schadenersatzansprüche, die nach der vorgehenden Ziffer gegen CCCP begründet sind, werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von CCCP. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte von CCCP sind, ist auch die Haftung für Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
13.5 In allen Fällen der Haftung von CCCP wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von CCCP begrenzt.
13.6 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn CCCP mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
13.7 CCCP haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
13.8 Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt- Carriers eingetreten, so tritt CCCP alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
13.9 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die CCCP die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt- Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von CCCP oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von CCCP autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat CCCP auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen CCCP, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
13.10 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von CCCP- Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die CCCP nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13.11 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. CCCP ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
14. Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
14.1 Gegen Ansprüche von CCCP kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
14.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde nicht mehr auf CCCP- Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder
c) vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
14.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von CCCP liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn CCCP oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. CCCP informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung.
14.4 Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
15. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
15.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs..1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass CCCP seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
15.2 CCCP verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
15.3 CCCP hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
15.4 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von CCCP, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
15.5 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, die von CCCP während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt CCCP auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. CCCP wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder CCCP gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von CCCP, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
16.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
17. Sonstiges
17.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
17.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
17.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
17.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von CCCP gestattet.
17.5 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
17.6 CCCP wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von CCCP bzw. Nutzung der Dienste von CCCP gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
17.7 Es gelten die Angebote von CCCP. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschrei-bung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
17.8 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. CCCP ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten Seiten META- Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche Angaben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Übernahme redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META- Informationen nicht verbunden. Ist oder wird CCCP gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internet- Seiten offen oder als META- Daten zu hinterlegen, so ist CCCP nach pflichtgemäßem Ermessen soweit der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist dem Verlangen von CCCP nachkommt oder "Gefahr im Verzuge" vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie CCCP bekannt sind, oder bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen durch den Auftraggeber, die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen.
